Steuerbefreiung

Spenden und Steuern

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten

Limite von den Steuern abgezogen werden. Das Steuerwesen wird in der Schweiz auf kantonaler

Ebene geregelt. Aus diesem Grund kann die Höhe der von den Steuern abziehbaren Steuerbeiträgen

kantonal variieren.

Die Bernische Eishockey Stiftung ist im Kanton Bern (Sitz) steuerbefreit. In der Regel wird die Steuer-

befreiung von den anderen Kantonen akzeptiert.

Weitere Informationen zur Abzugsfähigkeit von Spenden in den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link: