Gönner werden.

Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wesentlichen Beitrag in der Nachwuchsförderung und Sie können Ihren Beitrag von den Steuern absetzen. Alle Beiträge sind wichtig.

Getreu dem Motto: "Jeder Rappen zählt"

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Steuerbefreiung

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten Limite von den Steuern abgezogen werden. Das Steuerwesen wird in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt. Aus diesem Grund kann die Höhe der von den Steuern abziehbaren Steuerbeiträgen kantonal variieren.
Die Bernische Eishockey Stiftung ist im Kanton Bern (Sitz) steuerbefreit. In der Regel wird die Steuerbefreiung von den anderen Kantonen akzeptiert.
Weitere Informationen zur Abzugsfähigkeit von Spenden in den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link: Kantonale Spendenabzugstabelle 2012.pdf

Einfach und gewohnt per Überweisung

Direkt spenden auf folgende IBAN:

IBAN CH92 0900 0000 3026 9125 8
lautend auf: Bernische Eishockey Stiftung, 3014 Bern